Wärmepumpen-Ratgeber

Stromtarif für die Wärmepumpe: Mit § 14a EnWG beim Netzentgelt sparen

Illustration: Wärmepumpe am Stromnetz mit Zähler, Uhr und sinkenden Preisschildern

Wer eine Wärmepumpe betreibt, zahlt nicht nur für den Strom selbst — ein erheblicher Teil des Preises entfällt auf Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Genau an dieser Stelle setzt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an: Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen und bekommen dafür spürbare Rabatte beim Netzentgelt. Wir erklären, wie die drei Module funktionieren und welches sich für welchen Haushalt im Rheinland lohnt.

Was § 14a EnWG regelt

Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Neue Wärmepumpen mit mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Leistung nehmen verpflichtend an der Regelung teil. Der Netzbetreiber darf die Anlage in seltenen Ausnahmesituationen — wenn das lokale Netz überlastet zu werden droht — vorübergehend auf bis zu 4,2 Kilowatt Leistungsaufnahme drosseln. Ganz abschalten darf er sie nicht.

In der Praxis ist die Sorge vor kalten Füßen unbegründet: Die Drosselung betrifft nur die Leistungsaufnahme der Wärmepumpe für kurze Zeiträume, Pufferspeicher und Gebäudemasse überbrücken solche Phasen problemlos. Im Gegenzug gibt es dauerhaft reduzierte Netzentgelte — und die machen sich auf der Jahresrechnung bemerkbar.

Modul 1: Der pauschale Rabatt

Modul 1 ist der Standard, den jeder Betreiber automatisch erhält: eine pauschale Gutschrift aufs Netzentgelt, deren Höhe je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfällt. Nach Auswertungen von Verbraucherportalen wie Finanztip liegt sie meist zwischen 110 und 190 Euro pro Jahr. Ein eigener Zähler für die Wärmepumpe ist nicht nötig — die Gutschrift läuft über die normale Stromrechnung.

Für die meisten Einfamilienhaus-Haushalte im Rheinland ist Modul 1 die unkomplizierteste Wahl: kein Zusatzaufwand, keine zweite Grundgebühr, planbare Entlastung.

Modul 2: 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreis

Modul 2 reduziert den Netzentgelt-Anteil im Arbeitspreis um 60 Prozent — setzt aber einen separaten Zähler für die Wärmepumpe voraus. Damit verbunden sind eine zweite Grundgebühr und meist ein eigener Liefervertrag (klassischer Wärmepumpentarif).

Ob sich das rechnet, hängt am Verbrauch: Je mehr Strom die Wärmepumpe zieht, desto stärker wirkt der prozentuale Rabatt. Als Faustregel gilt: Bei kleinen und mittleren Verbräuchen unter etwa 4.000 bis 5.000 Kilowattstunden im Jahr frisst die zweite Grundgebühr den Vorteil häufig auf; bei großen Häusern mit hohem Wärmebedarf kann Modul 2 die bessere Wahl sein. Hier lohnt es sich, beide Varianten mit den Zahlen des eigenen Netzbetreibers durchzurechnen.

Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte für Optimierer

Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Netzentgelte: Das Netzentgelt ist je nach Tageszeit unterschiedlich teuer — günstig in Schwachlastzeiten, teurer zu Spitzenzeiten. Wer seine Wärmepumpe über einen Energiemanager gezielt in die günstigen Fenster verschiebt (etwa nachts oder mittags), spart zusätzlich. Verbraucherportale beziffern das realistische Zusatzpotenzial je nach Netzgebiet und Flexibilität auf grob 50 bis 250 Euro pro Jahr.

Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Modul 3 passt gut zu Haushalten, die ohnehin einen dynamischen Stromtarif nutzen oder ihre Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher orchestrieren.

Wärmepumpentarif oder Haushaltsstrom?

Unabhängig von § 14a stellt sich die Tariffrage. Spezielle Wärmepumpentarife bieten einen günstigeren Arbeitspreis, verlangen aber den separaten Zähler — sie sind faktisch der klassische Weg zu Modul 2. Wer bei einem Zähler bleibt, fährt mit einem günstigen Haushaltstarif plus Modul-1-Pauschale oft ähnlich gut und flexibler. Ein jährlicher Tarifvergleich gehört bei einer Wärmepumpe ohnehin zur Routine: Bei 5.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entscheiden schon 5 Cent Preisunterschied über 250 Euro.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Einfamilienhaus in Hürth mit 5.000 Kilowattstunden Wärmepumpenstrom erhält über Modul 1 rund 150 Euro Netzentgelt-Gutschrift, spart durch einen sauber verglichenen Tarif weitere 200 Euro und holt mit zeitvariablen Netzentgelten nach Modul 3 noch einmal etwa 100 Euro heraus. In Summe sind das gut 450 Euro im Jahr — ohne dass am Haus auch nur eine Schraube gedreht wurde.

Häufige Fragen

Muss ich die Teilnahme an § 14a EnWG beantragen?

Nein. Für Wärmepumpen, die seit 2024 in Betrieb gegangen sind, ist die Teilnahme Pflicht und wird bei der Anmeldung durch den Fachbetrieb mit dem Netzbetreiber vereinbart. Den Rabatt nach Modul 1 erhalten Sie automatisch über Ihre Stromrechnung.

Kann der Netzbetreiber meine Heizung einfach abschalten?

Nein. Er darf die Leistungsaufnahme in Ausnahmesituationen vorübergehend auf 4,2 Kilowatt begrenzen — vollständiges Abschalten ist nicht zulässig, und Warmwasser sowie Grundheizung laufen weiter.

Welches Modul ist für ein typisches Einfamilienhaus die beste Wahl?

Für die meisten Haushalte im Rheinland: Modul 1, kombiniert mit einem günstigen Stromtarif. Modul 2 lohnt bei hohem Verbrauch mit ohnehin separatem Zähler, Modul 3 für technikaffine Haushalte mit Energiemanagement.

Sie planen den Umstieg und wollen wissen, was eine Wärmepumpe in Ihrem Haus kostet und welche Förderung möglich ist? Über Wärmepumpen Rheinland erhalten Sie kostenlos eine Ersteinschätzung samt Angeboten regionaler Fachbetriebe — und der Förder-Rechner zeigt Ihnen vorab Ihren möglichen Zuschuss.

Zurück zu allen Ratgebern

Wärmepumpe im Rheinland geplant?

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und ein passendes Angebot erstellen.

Angebot anfragen