Wärmepumpen-Förderung: Das ändert sich zum 21. Juli 2026
Die KfW stellt ihre Heizungsförderung um: Ab dem 21. Juli 2026 gelten für den Zuschuss zur Wärmepumpe (Produkt 458) neue Konditionen. Für Hausbesitzer im Rheinland, die den Heizungstausch ohnehin planen, lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf den Kalender — denn je nach Konstellation ändert sich die mögliche Zuschusshöhe um mehrere tausend Euro.
Wir haben die Änderungen direkt bei der KfW nachgelesen und rechnen durch, was sie in der Praxis bedeuten.
Die Förderung bis zum 20. Juli 2026
Bis zum Stichtag gilt das bekannte System der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten — für alle Antragsteller.
- Effizienzbonus: 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit Erdreich oder Wasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen.
- Einkommensbonus: 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro.
Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit — der höchstmögliche Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.
Das gilt ab dem 21. Juli 2026
Mit der Umstellung vereinfacht die KfW das System und senkt zugleich mehrere Stellschrauben:
- Der Effizienzbonus entfällt ersatzlos.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 schmilzt er halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte ab.
- Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40 Prozent bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Je minderjährigem Kind im Haushalt verschiebt sich die jeweilige Grenze um 10.000 Euro nach oben.
- Die förderfähigen Höchstkosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit — und ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro.
Die Obergrenze steigt von 70 auf 80 Prozent. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt künftig 22.400 Euro statt bisher 21.000 Euro — wer alle Boni erreicht, steht sogar besser da.
Was das in Euro bedeutet: zwei Rechenbeispiele
Beispiel 1: Familie mit alter Ölheizung, Einkommen 38.000 Euro
Eine selbstnutzende Familie in Kerpen tauscht ihre Ölheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, Kosten 32.000 Euro. Nach den alten Regeln erreicht sie mit Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus die 70-Prozent-Kappung: 21.000 Euro Zuschuss. Nach den neuen Regeln kommt sie auf 30 + 16 + 30 = 76 Prozent — ungekappt, denn der neue Deckel liegt bei 80 Prozent — von höchstens 28.000 Euro Kosten: 21.280 Euro. Die Umstellung fällt hier fast neutral aus, weil der höhere Deckel den kleineren Klimabonus auffängt.
Beispiel 2: Eigentümer ohne Einkommensbonus
Ein Eigentümer in Euskirchen ersetzt seine 22 Jahre alte Gasheizung durch eine Erdwärme-Wärmepumpe (Sole-Wasser — dafür gibt es den Effizienzbonus), verdient aber mehr als 50.000 Euro. Alt: 30 + 5 + 20 = 55 Prozent von 30.000 Euro = 16.500 Euro. Neu entfällt der Effizienzbonus: 30 + 16 = 46 Prozent von 28.000 Euro = 12.880 Euro. Differenz: 3.620 Euro — hier wiegt die Umstellung deutlich schwerer.
Wer profitiert von den neuen Regeln?
Es gibt auch Gewinner: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro erhalten künftig 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus. Und Haushalte zwischen 40.000 und 50.000 Euro, die bisher leer ausgingen, bekommen erstmals 10 Prozent. Durch den Kinderfreibetrag von 10.000 Euro je minderjährigem Kind rutschen zudem viele Familien in eine günstigere Stufe, als das reine Einkommen vermuten lässt. Und der Gesamtdeckel steigt von 70 auf 80 Prozent — der höchstmögliche Zuschuss klettert damit trotz gesunkener Höchstkosten von 21.000 auf 22.400 Euro.
Was Sie jetzt tun sollten
Maßgeblich für die Konditionen ist der Zeitpunkt der Antragstellung bei der KfW — die verbindlichen Übergangsregeln für bereits erteilte Zusagen legt die KfW in ihrer Umstellungsphase fest. Wer den Heizungstausch konkret plant und von Klimageschwindigkeits- oder Effizienzbonus profitieren würde, sollte das Vorhaben deshalb nicht auf die lange Bank schieben: Angebot einholen, Bundesförderung prüfen, Antrag stellen. Eine erste Orientierung, welcher Fördersatz für Ihr Haus realistisch ist, gibt unser Förder-Rechner.
Wichtig zu wissen: Voraussetzung für den Antrag ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb, üblicherweise mit aufschiebender Bedingung der Förderzusage. Ein seriöser Betrieb kennt dieses Verfahren und formuliert den Vertrag entsprechend.
Häufige Fragen
Gilt mein bereits gestellter Antrag nach dem 21. Juli weiter?
Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Konditionen; für die Übergangsphase hat die KfW eigene Regeln angekündigt. Wer vor dem Stichtag eine Zusage erhält, muss die Umstellung also nicht fürchten.
Sinkt die Förderung nach der Umstellung weiter?
Ja, schrittweise: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Höchstkosten um jeweils 750 Euro. Früh handeln bleibt finanziell im Vorteil.
Was bleibt unverändert?
Die Grundförderung von 30 Prozent und der Weg über das KfW-Produkt 458 — die Deckelung steigt sogar von 70 auf 80 Prozent. Auch die technischen Anforderungen an die Wärmepumpe ändern sich zum Stichtag nicht.
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